Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 18.11.2022, 09:11 (vor 524 Tagen) @ Trine

Hallo,

Hallo Trine,

Du hast Glück gehabt, daß Dein WV noch die Kurve gekriegt hat

Daher hat der Wahlvorstand beschlossen, das Ergebnis so stehen zu lassen.

In diesem Fall hat der WV gar nichts zu beschließen. Der WV hat lediglich das Recht, eine Wahl abzubrechen, wenn sie nichtig sein könnte. In allen anderen Fällen hat er die Wahl weiterzuführen und das Ergebnis bekannt zu geben - mehr nicht.

Wenn irgendjemand meint, das wäre nicht in Ordnung, müssten schon 3 Leute gemeinsam die Wahl anfechten.

Genau das ist bei Wahlverstössen, die nicht zur Nichtigkeit führen, der einzige gesetzliche Weg. Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung ausschließlich den Wähler*innen überlassen - niemandem sonst, erst recht nicht dem WV.


Naja, zumindest bin ich froh, dass die Wahl jetzt abgeschlossen ist und ich endlich weiter arbeiten kann.

Du solltest darauf achten, daß der nächste WV, den Du berufst, sich besser schulen lässt.


Viele Grüße
Trine

--
&Tschüß

Wolfgang


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