Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

magheinz ⌂, Wednesday, 16.11.2022, 21:04 (vor 519 Tagen) @ Trine

Mal so eine Idee als Berliner:-)
Wahlwiederholungen sind dann zwingend, wenn die Fehler potentiell Mandatsrelevant sind. Hat also die gewählte VP mit mehr als 10 Stimmen Vorsprung gewonnen und es sind nur 5 Stimmen strittig, dann ist das so ok.
Jetzt haben wir aber hier in Berlin heute gehört, dass es so gravierende Fehler geben kann, dass diese Prüfung auf Mandatsrelevanz ausbleiben kann.

Keine Ahnung ob man das auf die SBV-Wahl übertragen kann.


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