Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

Trine, Kleve, Thursday, 17.11.2022, 16:30 (vor 523 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich hab mich mit dem Wahlvorstand noch mal dazu ausgetauscht. Da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten geantwortet haben (15 von 25), ist das Ergebnis eher eindeutig. Es gab auch nur insgesamt 4 Rückläufer, von deinen 1 über Telefon noch erreicht wurde und sich die Unterlagen persönlich abgeholt hat. Da es auch keine Konkurrenzkandidatur gab, wäre das Ergebnis nach einer Neuwahl nicht viel anders.
Daher hat der Wahlvorstand beschlossen, das Ergebnis so stehen zu lassen. Wenn irgendjemand meint, das wäre nicht in Ordnung, müssten schon 3 Leute gemeinsam die Wahl anfechten. Wird nicht passieren.

Mir wäre zwar wichtig, dass die zuständige Stelle für die Adressgenerierung zumindest einen Tritt vors Schienbein kriegt - aber das muss leider der Wahlausschuss machen. Die fühlten sich aber eher kritisiert und genervt, ist fraglich, ob die das machen.

Naja, zumindest bin ich froh, dass die Wahl jetzt abgeschlossen ist und ich endlich weiter arbeiten kann.

Viele Grüße
Trine


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