Briefwahl ungültig wg. falscher Adressen aus der Personalabteilung? (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 16.11.2022, 22:19 (vor 498 Tagen) @ Trine

Muss ich die Wahl im letzteren Fall für ungültig erklären und wiederholen lassen?

Hallo, die SBV ist dazu natürlich nicht befugt. Dazu müssten sich drei Wahlberechtigte finden, die die Wahl beim Arbeitsgericht rechtzeitig anfechten. Unglaublich diese Schlamperei in Ihrer Personalstelle.

Gruß,
Cebulon


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