Einladungspflicht bei internem Verfahren (Allgemeines)

Simone24, Friday, 25.11.2022, 07:06 (vor 517 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,

zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort und entschuldige bitte meine späte Rückmeldung.

Nochmal ergänzend zu dem Fall: ich kenne die Kollegin und halte es zum jetzigen Zeitpunkt auch für nicht ziehlführend, sie auf eine höherwertige Stelle zu versetzen und glaube, dass die Beurteilung die tatsächliche Situation ganz gut wiederspiegelt.

Daher nochmal eine weitere Frage: ist es deiner Meinung nach grundsätzlich möglich, dass anhand einer Beurteilung die fachliche Eignung verneint wird?

Oder wird da tatsächlich allein auf die Qualifikation (wie z.B. Verwaltungsausbildung) abgestellt?


Liebe Grüße
Simone


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion