Einladungspflicht bei internem Verfahren (Allgemeines)

Simone24, Friday, 25.11.2022, 09:00 (vor 518 Tagen) @ Hendrik1

Moin Hendrik,

ich danke dir nochmal für deine Antwort.

Ich denke auch, dass es sinnvoller ist, sich nicht (wie du so schön sagst) auf die Hinterbeine zu stellen. :-D
Ich sehe es nämlich auch so wie du: beliebter macht man sich damit sicher nicht und verbaut sich wahrscheinlich mehr als dass es nützt.

Also, ich danke dir nochmals für deine Einschätzung und wünsche dir schon mal ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße
Simone


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion