Wahlwerbung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 10.09.2006, 11:09 (vor 6450 Tagen) @ backus

Hallo Backus,
es ist schön für dich, dass es so gelaufen ist.

Ob der Wahlvorstand die Einsichtnahme in die komplette Liste erlauben darf ist höchst umstritten!
Siehe folgendes Urteil:
http://www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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