Wahlwerbung (Wahlen)
Hallo Backus,
es ist schön für dich, dass es so gelaufen ist.
Ob der Wahlvorstand die Einsichtnahme in die komplette Liste erlauben darf ist höchst umstritten!
Siehe folgendes Urteil:
http://www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter