Wahlwerbung (Wahlen)

traute, Wednesday, 13.09.2006, 19:11 (vor 6445 Tagen) @ Hans-Jürgen

hans-jürgen,
du hast das falsch interpretiert. es sind immer 1/20 der wähler für stützunterschriften notwendig. bei 50 SB wären 1/20 = 2,5, aufgerundet auf 3.

ihr müßt den beschluß für ungültig erklären und einen neuen fassen.

gruß, traute


» Hallo Bernd Hackenberger,
»
» ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom
» Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der
» Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3
» Wahlberechtigten unterschrieben sein.
»
» Gruß
» Hans-Jürgen


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