Wahlwerbung (Wahlen)
hans-jürgen,
du hast das falsch interpretiert. es sind immer 1/20 der wähler für stützunterschriften notwendig. bei 50 SB wären 1/20 = 2,5, aufgerundet auf 3.
ihr müßt den beschluß für ungültig erklären und einen neuen fassen.
gruß, traute
» Hallo Bernd Hackenberger,
»
» ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom
» Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der
» Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3
» Wahlberechtigten unterschrieben sein.
»
» Gruß
» Hans-Jürgen