Wahlwerbung (Wahlen)
Hallo Bernd Hackenberger,
ich habe noch mal die Vorgaben des Integrationsamtes vom Landschaftsverband Rheinland durchgelesen. Dort steht genau: Der Wahlvorschlag muss von 1/20 der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von 3 Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Gruß
Hans-Jürgen