Mehrarbeit bei Teilzeit und Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 02.01.2023, 14:02 (vor 480 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Moonwalker,

bei der Erwerbsminderungsrente geht es nicht nur um die Stundenzahl (unter 6 Stunden), bei denen die Rente gewährt wird, sondern auch um die Zuverdienstgrenzen, ab denen die Rente gekürzt wird. Zudem ist hier aufgrund der Schwerbehinderung die Frage zu stellen, ob sie gesundheitlich in der Lage ist, länger zu arbeiten, hier wäre z.B. der Betriebsarzt gefragt.

Wenn dieser bescheinigt, dass die Mehrarbeit gesundheitlich nicht möglich ist (am besten, wenn es zutrifft mit Facharztattesten zum Betriebsarzt gehen) dann kann der Arbeitgeber diese auch nicht verlangen.

Die Teilzeitkraft wird vermutlich nicht ohne Grund bis auf 4 Stunden mit der Arbeitszeit heruntergegangen sein.

Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr

Hendrik


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