Mehrarbeit bei Teilzeit und Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 02.01.2023, 15:43 (vor 451 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Moonwalker,

Mehrarbeit bezieht sich nach SGB IX auf einen 8 Stunden Tag.
Sie darf nur unter 6 Stunden arbeiten (also bis 5.59) am Tag, da dies die Voraussetzung für die Rente ist. Nach dem Gesetz ablehnen kann sie nicht, wohl aber, wenn sie deutlich machen kann (z.B. über Facharzt und Betriebsarzt) dass sie nicht länger arbeiten kann. Sie wird ja nicht ohne Grund die Arbeitszeit so stark verkürzt haben und somit auch auf Einkünfte verzichten. Dann muss der Arbeitgeber sich daran halten (vgl. § 164,4 SGB IX Behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeitsorganisation). Ohne Gesundheitsstörung Tätigkeit o.ä. zu kennen, kann ich nur diesen allgemeinen Rat geben. Auch Du als SBV bist dazu zu hören und kannst dieses in einer Stellungnahme ablehnen. (§178,2 SGB IX).

Liebe Grüße

Hendrik Janßen


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