Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 30.01.2023, 07:57 (vor 452 Tagen) @ Sitara44

Hallo,

vielleicht erklärst du erstmal was du unter "Aufwandsdeckungsmittel" verstehst.

Da du dein Profil nicht ausgefüllt hast kann ich nur raten, dass du die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung meinst die im Bereich des BPersVG an ab 50 % freigestellte SBV wie PR gezahlt wird. Dieser Betrag ist eine Art "verlorener Zuschuss", eine Rechenschaftspflicht gibt es da nicht und demzufolge auch keine Kassenverwaltung oder Übergabe.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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