Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)
Hallo,
vielleicht erklärst du erstmal was du unter "Aufwandsdeckungsmittel" verstehst.
Da du dein Profil nicht ausgefüllt hast kann ich nur raten, dass du die steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung meinst die im Bereich des BPersVG an ab 50 % freigestellte SBV wie PR gezahlt wird. Dieser Betrag ist eine Art "verlorener Zuschuss", eine Rechenschaftspflicht gibt es da nicht und demzufolge auch keine Kassenverwaltung oder Übergabe.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael