Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 31.01.2023, 11:18 (vor 423 Tagen) @ garda

Hallo,

was du meinst ist doch wohl die durch eine Verordnung geregelte, pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € bei voller Freistellung bzw. 13 € bei mindestens 50 % Freistellung? Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten.


Hey,
ist dies eine Besonderheit beim öD ?
nfg
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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