Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)
Hallo,
was du meinst ist doch wohl die durch eine Verordnung geregelte, pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € bei voller Freistellung bzw. 13 € bei mindestens 50 % Freistellung? Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten.
Hey,
ist dies eine Besonderheit beim öD ?
nfg
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."