Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 30.01.2023, 21:14 (vor 444 Tagen) @ Sitara44

Hallo lieber Hotte!
Danke für Deine Antwort. Es geht darum, dass die SBV ja so eine Art "Handgeld" für jeden schwerbehinderten Mitarbeiter bekommt.
Diese Aufwandsdeckungsmittel sollen zur Deckung des Repräsentationsaufwandes
verwendet werden.
Es handelt sich dabei um die pauschale Erstattung von Aufwendungen, für die eine
Kostentragungspflicht der Dienststelle nicht besteht. Davon können z.B. Blumen zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum gekauft werden.

Die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten für die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung bleibt davon unberührt.

Ich habe das Amt jetzt neu übernommen und habe keine Information darüber, was mit dem Geld passiert ist, das der Vorgänger bekommen hat. Muss ich das weiter versuchen aufzuklären oder nicht? Eine Übergabe hat nicht stattgefunden und ich kann den Vorgänger auch nicht mehr fragen.

Vielleicht ist mein Problem jetzt klarer geworden?

Liebe Grüße an alle die so lieb sind und mir helfen wollen!

Hey,
ist für mich absolut neu, das die SBV Geld fürRepräsentationsaufwand erhält. Denn dRepräsentationsaufwändgungen gehören nicht zum gesetzlichen Auftrag der SBV und ist also nicht entsprechend gedeckt und abgesichert.

Da du Gelder vom AG erhälst bist du natürlich auch verpclichtet einen Nachweis über den Verbleib des Geldes zu führen. Das du den Verbelib des bisherigen Geldes nicht nachweisen kannst, könnte bei einer Revision zu erheblichen Probleme führen, bis hin zum Vorwurf der Unterschlagung
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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