Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 31.01.2023, 08:14 (vor 422 Tagen) @ Sitara44

Hallo,

was du meinst ist doch wohl die durch eine Verordnung geregelte, pauschale Aufwandsentschädigung von 26 € bei voller Freistellung bzw. 13 € bei mindestens 50 % Freistellung? Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten. Über diese Summe gibt es keine Rechenschaft und auch keine Abrechnung. Sie wird üblicherweise auf der Lohnabrechnung als steuer- und sv-frei ausgewiesen und überwiesen.

Wenn dein AG eine sonstige Art von pauschaler Aufwandsentschädigung zahlt, ergibt sich eine Rechenschaft aus den allgemeinen Haushaltsvorschriften zur Kassenführung und es muss eine Handkasse geführt werden. Darüber solltest du mit der haushaltsführenden Stelle bzw. der Kassenverwaltung sprechen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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