Aufwandsdeckungsmittel (Allgemeines)

Sitara44, Tuesday, 31.01.2023, 15:36 (vor 450 Tagen) @ Hendrik1

Hallo an alle! Ja genau. Ist für den öffentlichen Dienst in NRW! Mir geht es ja auch gar nicht darum, ob die SBV einen Anspruch auf die Mittel hat. Die Gelder wurden ja gezahlt. Es geht mir nur darum, ob ich als Nachfolger ggfs. Rechenschaft über die Gelder ablegen muss, die mein Vorgänger erhalten hat, weil ich ja nicht weiß, wofür die Gelder verwendet wurden. Und fraglich ist auch, wem gegenüber ich überhaupt Rechenschaft ablegen müsste.... Dem Dienstherrn gegenüber ja nicht. Der hat der SBV das Geld ja ausgezahlt und was die SBV mit dem Geld macht (also für was sie das Geld ausgibt) ist dem ja Wurst.
Nochmal vielen lieben Dank an alle!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion