Schulungsanspruch für Stellis... (Allgemeines)

Phönix, NRW, Tuesday, 11.04.2023, 03:35 (vor 381 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

der Schulungsanspruch des 1.Stellvertretres aus §179 Abs.4 SGB IX ist ein eigenständiges Recht, dessen Ausübung nicht der Zustimmung der SBV bedarf. Im Kern kann sich der 1.Stellvertreter seine Schulungen selbst aussuchen, inklusive Zeitpunkt und Anbieter, mit Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Kostenüberübernahme gegenüber dem Arbeitgeber, welchen er dann auch selbst geltend macht. Folglich kann es nicht deine Aufgabe sein, Schulungen für deinen Stellvertreter zu buchen!

Gruß
Phönix


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