Schulungsanspruch für Stellis... (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 25.04.2023, 08:46 (vor 367 Tagen) @ Cebulon

Hallo und guten morgen zusammen...

Sorry...für die späte Rückmeldung. Vielen Dank für die Hilfestellung.. ich habe auf deren Grundlage dann auch alles bei uns in die Wege geleitet, dass die 1.Stellvertretung ihren Schulungsanspruch geltend machen kann..

Nochmal vielen Dank und Grüße an alle...


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