SBV Wahl (Wahlen)

Christine C., Wednesday, 19.04.2023, 14:35 (vor 372 Tagen)

Hallo zusammen,
bei uns in der Einrichtung hat im März eine Nachwahl des Stellvertreters stattgefunden. Jetzt möchte mein AG wissen wer den nicht schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter vorgeschlagen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob ich ihm dazu Auskunft geben kann oder muss. Nach meiner Meinung berührt dies auch den Datenschutz und die Persöhnlichkeitsrechte. Auf die Frage was da seine Intention wäre war die Antwort, dass er wissen muss ob die Wahl auch ordnungsgemäß verlaufen ist. Gibt es jemanden der mir da zeitnah helfen kann und im besten Fall sogar einen Paragraphen nennen kann? In meinen Fortbildungsunterlagen steht nur, dass im vereinfachten Wahlverfahren per Zuruf Kantidaten bestimmt werden können und dazu keine formellen Anforderungen bestehen.


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