SBV-Wahlergebnis (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 03.05.2023, 13:20 (vor 360 Tagen) @ mietze_katz

Du hast keine der fünf Fragen beantwortet.

Die Stimmauszählung hingegen ist öffentlich, wenn der AG hier dabei sein möchte, darf er dieses. Sollte er sein Anwesenheitsrecht nicht wahrgenommen haben, Pech gehabt, versäumt! Im Nachgang gibts nix mehr!

Auch falsch: Denn er hat selbstverständlich Recht auf Akteneinsicht in Wahlunterlagen nach Literatur und Rechtsprechung einschließlich ggf. Niederschrift über Ergebnis der Wahlen. Du verbreitest Fake!

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion