SBV Wahl (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 25.04.2023, 10:29 (vor 368 Tagen) @ Christine C.

Hallo,

die Wahlversammlung an sich ist nicht öffentlich, folglich dürfen keine Einzelheiten bekannt gemacht werden. Hingegen wäre die Stimmauszählung öffentlich, aber sollte dies nicht beachtet worden sein, die Anfechtungsfrist ist rum.
Der AG muss nur über das Wahlergebnis informiert werden, hierfür gibt es Vorlagen. Und mehr als in den Vorlagen zum Eintragen nicht vorgesehen ist, gibt es nicht.

Als nächstes folgt dann noch die Frage, mit wieviel Stimmen er gewählt wurde? Geht`s noch?

VG


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