SBV Wahl (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 19.04.2023, 23:20 (vor 370 Tagen) @ Christine C.

Nach meiner Meinung berührt dies auch den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte.

Hallo, das sehe ich nicht so eng laut Rechtsprechung und Fachschrifttum, wonach keine Bedenken wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht insoweit.

Auf die Frage, was da seine Intention wäre, war die Antwort, dass er wissen muss, ob die Wahl auch ordnungsgemäß verlaufen ist.

So ein Unfug: Die „Anfechtungsfrist“ ist doch längst abgelaufen nach zwei Wochen, wenn im März schon gewählt, oder? Also nichts als reine Neugier!

Gruß,
Cebulon


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