SBV-Wahlergebnis (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.05.2023, 12:57 (vor 359 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die Wahlversammlung an sich ist nicht öffentlich, folglich dürfen keine Einzelheiten bekannt gemacht werden.


Das ist aber eine sehr pauschale und undifferenzierte These! Wo hast Du die Weisheit denn her? Kann man das auch irgendwo nachlesen?

was genau bestreitest davon? die Nichtöffentlichkeit der Wahlversammlung? Oder die Bekanntmachung von Einzelheiten aus der nichtöffentlichen Versammlung?

Als nächstes folgt dann noch die Frage, mit wieviel Stimmen er gewählt wurde? Geht`s noch?


Das ist nur Unfug und intransparent, was Du hier erzählst. Gibt’s denn dafür irgendwelche Quellen?

Warum sollte das Arbeitgeber nicht wissen?
Was wäre denn daran so » ungeheuerlich«?

Bei uns erfährt der AG nicht mehr als auf den Vorlagen der BIH zur Mitteilung vorgesehen ist. Hier konkret ging es ja den AG darum zu erfahren, wer den nicht schwerbeh. Kanidaten vorgeschlagen hat, also um einen Vorgang während der NICHTÖFFENTLICHEN Versammlung. Und hieraus Einzelheiten preis zu geben, halte ich für sehr fragwürdig.

Die Stimmauszählung hingegen ist öffentlich, wenn der AG hier dabei sein möchte darf er dieses. Sollte er sein Anwesenheitsrecht nicht wahrgenommen haben, Pech gehabt, versäumt! im Nachgang gibts nix mehr!


Gruß,
Cebulon


VG
mietze_katz


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