Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 23.04.2023, 17:20 (vor 367 Tagen) @ magheinz

Auch im Personalrat herrscht absolute Unklarheit, ob das Gremium dort zuständig ist oder nicht. Derzeit haben die Kollegen einen eigenen gewählten PR.

Welches Personalvertretungsrecht gilt denn jeweils? Wann genau wurde die Tochterstiftung „ausgelagert“? Wie viele sbM gibts bei der Mutter, wie viele sbM gibts bei der Tochter? Was sagt denn die Gewerkschaft zum Wahlbezirk bzw. zu den Wahlbezirken? Gibts da einen Gesamtpersonalrat (GPR)? Wann wurde Personalrat bei der Mutter und wann bei der Tochter gewählt?

Gruß,
Cebulon


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