Zuständigkeit Unselbstständige Tochtertstiftung (Allgemeines)

magheinz ⌂, Sunday, 23.04.2023, 17:50 (vor 369 Tagen) @ Cebulon

Ergänzung: Die Mutter hat einen Personalrat, die Tochter einen eigenen.
Beides ist in Berlin.
Der PR müsste ganz regulär gewählt worden sein. Nächstes Jahr sind Neuwahlen.
Die Gewerkschaft ist natürlich ein interessanter Punkt. Ich wende mich mal an Verdi. Mal sehen was die dazu sagen...


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