Stellungsnahme der SBV zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Thursday, 11.05.2023, 11:22 (vor 323 Tagen) @ mietze_katz

Guten Morgen mietze_katz,


Die SBV soll zur beabsichtigten Bestellung eines Inklusionsbeauftragten eine Stellungnahme abgeben. Ohne dieser wäre die Bestellung nicht rechtens.

Die Aussage kenne ich so nicht. AG muss dich darüber vor Benennung informieren, aber nicht anhören.
Ist ja schließlich auch vom AG benannt worden (einseitige Willenserklärung).
Du kannst dich ja für die Information bedanken und hoffst auf gute Zusammenarbeit.
Also in meinen Kommentaren habe ich zum 181 nix wegen Anhörung und Stellungnahme gefunden.

Falls du wirklich eine Stellungnahme abgeben willst, zur Kenntnis genommen wäre ein Beispiel.
Kannst es eh nicht ablehnen oder verhindern. AG hat einen gefunden, der es machen will und gut ist.

LG
Bifavi


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