Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 30.05.2023, 11:36 (vor 335 Tagen) @ Gretel

BIH-Fachlexikon
Teilnahmerecht

„Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen … Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu allen Sitzungen einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren.“

Ich würde den BR-Vorsitzenden einfach mal nach Rechtsgrundlage fragen im BetrVG und SGB IX …

Gruß,
Cebulon


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