Ich soll als SB die BR Sitzungen immer früher verlassen? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 30.05.2023, 22:50 (vor 335 Tagen) @ Gretel

Ich weiß aber leider nicht, was da die Argumentationsgrundlage war.

Hallo Gretel,

ich würde die Vorgängerin kurz anfunken und fragen nach damaliger „Begründung“ des Betriebsrats. Das würde mich interessieren, weil‘s rechtlich keine gibt.

Rechtsgrundlage für umfassendes SBV-Teilnahmerecht an BR-Sitzung: Das steht ja nicht im Ermessen des BR: Darüber entscheidet alleine die SBV. Das Wort »kann« im § 32 BetrVG bedeutet nicht, dass BR ein Ermessen hätte nach allgemeiner einhelliger Ansicht in Literatur. Außerdem Anspruch auf komplette Tagesordnung für gesamte BR-Sitzungen - nicht nur auszugsweise: Das wäre sonst Amtsbehinderung! (§ 179 Abs. 2 SGB IX)

§ 178 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX

„(4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Aus­schüs­sen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen ...“

§ 32 Betriebsverfassungsgesetz

„Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.“

Bußgeldverfahren?

Nein, das gibt es nicht, aber Zwangsgeld gegen BR-Vorsitzenden. Ich würde mich zuvor jedoch an den Geschäftsführer wenden, bevor ich Eilantrag beim Arbeitsgericht stelle, falls BR „resistent“ sein sollte. Notfalls auch an Gewerkschaft wenden, falls sich Geschäftsführer da raushalten sollte, was ich aber eher_nicht glaube.

Der Geschäftsführer wird dann wohl auf Betriebsrat einwirken, denn er dürfte wissen, dass er bei einem „Gerichtsverfahren“ den SBV-Anwalt zahlen müsste. Außerdem wirft so ein öffentliches Gerichtsverfahren wohl kein so gutes Licht auf die Firma.

Was ist das denn für ein unsolidarischer und asozialer Betriebsrat, der sogar vor einem offenen Rechtsbruch offensichtlich nicht zurückschreckt?

Hier gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen!

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion