Kündigungschutz nach § 85 wann? (Kündigung)

traute, Thursday, 14.09.2006, 22:41 (vor 6444 Tagen) @ Matthias

hallo matthias,
es ist nicht möglich, einen antrag auf gleichstellung zu stellen, wenn überhaupt kein feststellungsbescheid vom versorgungsamt vorliegt. den braucht man nämlich bei der agentur für arbeit.

die kollegin sollte sich erstmal richtig informieren, was das alles bedeutet.
solang sie keinen feststellungsbescheid hat, besteht auch kein besonderer kündigungsschutz nach SGB IX. was redet denn der anwalt für einen stuss>>>

gruß, traute


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