Kündigungschutz nach § 85 wann? (Kündigung)
» Liegt zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine
» Erstentscheidung des Versorgungsamtes über einen Grad der Behinderung
» (GdB) von 50 oder darüber vor, besteht kein besonderer Kündigungsschutz
» nach (§ 85 SGB IX)." Liege ich da soweit richtig>
siehe hierzu folgendes Urteil: http://www.schwbv.de/urteile/70.html
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter