Kündigungschutz nach § 85 wann? (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 15.09.2006, 13:26 (vor 6444 Tagen) @ Matthias

» Liegt zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine
» Erstentscheidung des Versorgungsamtes über einen Grad der Behinderung
» (GdB) von 50 oder darüber vor, besteht kein besonderer Kündigungsschutz
» nach (§ 85 SGB IX)." Liege ich da soweit richtig>
siehe hierzu folgendes Urteil: http://www.schwbv.de/urteile/70.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion