Kündigungschutz nach § 85 wann? (Kündigung)

traute, Tuesday, 19.09.2006, 06:54 (vor 6440 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

hallo,
ich habe gestern diesbezüglich mit meinem zuständige reha berater bei der agentur für arbeit gesprochen. er war sehr überrascht und sagte, ihm sei nicht bekannt, dass ein antrag auf GL gestellt werden könne, ohne Feststellungsbescheid des versorgungsamtes.
gruß, traute


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