Gleichstellung (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 12.07.2023, 07:36 (vor 292 Tagen) @ karl

Schwerbehinderter hat den Gleichstellungsantrag vor 2 Jahren abgeben.
Behinderung 40 %. Sie hat sich darauf verlassen,daß Der Antrag weitergeben wird.
Einen Bescheid hat sie nicht erhalten und dachte der Arbeitgeber hätte alles
weitere veranlaßt.
Heute wurde ihr die Kündigung angedroht. Aus wirtschaftlichen Gründen hat die
Bürgerstiftung den Hotelbetrieb eingestellt, Catering Festveranstaltungen finden
weiter statt. Eine sehr gut besuchte Burg wird weiter bewirtschaftet.
Ich habe heute einen Verschlechterungsantrag gestellt, der auch zu einem
Behinderungsgrad weit über 50 % führen wird. Welche weitere Schritte können
unternommen werden?

Danke für jede Antwort. Die ganze Angelegenheit wird für mich dadurch erschwert,
daß es sich um einen Inklusionsbetrieb handelt, der mit Steuergeld gefördert wird.

Hallo Karl,

der Arbeitgeber ist kein Erfüllungsgehilfe bei Anträgen auf Gleichstellung. Antragssteller ist der schwerbehinderte Mensch. Da ein Grad der Behinderung von 40 vorliegt, sollte unverzüglich parallel zu bereits laufenden Verschlechterungsantrag die Gleichstellung beantragt werden. Eine Gefährdung des Arbeitsplatzes wird allein dadurch belegt werden können, dass die Kündigung angedroht wurde. Mit einer Gleichstellung bedarf es einer Anerkennung des GdB von 50 oder höher dann nicht mehr. Ob eine etwaige Kündigung nun zustimmungsbedürftig durch das Integrationsamt ist, hängt in diesem Fall nicht zuletzt von der 3-wöchtigen Vorfrist im Feststellungs-/Gleichstellungsverfahren ab.

Da die Inklusionsbetriebe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert werden und nach § 217 SGB IX Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten, bietet es sich ebenfalls an, mit der zuständigen Stelle des Integrations-/Inklusionsamtes Kontakt aufzunehmen. Evtl. kann von dort auch Unterstützung erfolgen.

--
Gruß
Matthias


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