Gleichstellung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 18.07.2023, 08:44 (vor 286 Tagen) @ karl

Moin Moin Karl,

nach meiner Rechtsauffassung ist der Antrag dann eingegangen und somit hat der Kollege durch die verstrichene Frist von etwas mehr als 3 Wochen :-) vorläufig den Kündigungsschutz. Der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sollte schriftlich darum bitten, dass der Antrag erneut eingereicht wird, weil er im Amt verloren gegangen ist. Dann wäre dieses aus meiner Sicht für ein eventuelles Gerichtsverfahren ein guter Nachweis, dass der Antrag vorlag.

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung


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