Einmalige Verfehlungen dürfen nicht Zeugnisbenotung beeinflussen!? (Allgemeines)

Ralf Böttcher, Tuesday, 05.09.2023, 07:21 (vor 237 Tagen)

Hallo,

ich weiß, es ist nicht so recht ein SBV-Thema (oder doch?), aber aus aktuellem Anlass wegen mir selbst, muss ich hier doch mal bitte nachfragen und hoffe auf Eure fachlich kompetente Hilfe.

Ich hatte mich vor ein paar 3 Monaten mal mit nem Kollegen privat an der Arbeit (2as wohl egal ist, ob privat oder nicht, weil Betriebsfrieden gestört sein könnte!?) in der Wolle und vor 9 Monaten hab ich mal was ohne Absprache des Vorgesetzten gemacht, wovon zwar die Welt nicht unterging, es nur intern war, aber ihm sauer aufgestoßen ist, ich aber leider vorher die nicht Tragweite erkannte, wie sehr er sich angepieselt fühlen könnte.

Jetzt hatte ich ein Zwischenzeugnis angefordert, dies auch erhalten und ich bekam sehr große Augen, da ich bzgl. meiner Arbeitsqualität eine 4 und bzgl. Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen eine 5 bekommen habe.

Ich habe bereits mit dem Vorgesetzten gesprochen und meine Arbeitsqualität wird auf eine 3 gestuft, da ich die vorgeworfenen Fehler sozusagen entkräften konnte. Mein Arbeitstempo und -menge ist ne 2. Aufgrund der Menge ist auch die Anzahl der Fehler wirklich gering. Gibt es da eigentliche eine Quote, nach der man die Arbeitsqualität benoten muss? Andere sind durchaus langsamer und machen proportional mehr Fehler. Nun gut.

Bzgl. des Verhaltens ließ er aber nicht mit sich reden! :-(

Nun hatte ich gehört, dass einmalige Verfehlung(en) nicht die Benotung im Zeugnis negativ beeinflussen dürfen.

Leider finde ich da nichts.

Nach welchen Rechtsgrundlagen, evtl. Urteilen und Kommentaren vielleicht, ergibt sich das bitte?

Dankeschön.

Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion