Einmalige Verfehlungen dürfen nicht Zeugnisbenotung beeinflussen!? (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 05.09.2023, 15:29 (vor 237 Tagen) @ Ralf Böttcher

Stufe 1: um ein berichtigtes Zwischenzeugnis bitten, meist verbunden mit konkreten Vorschlägen

Stufe 2: Fachanwalt einschalten, wirkt manchmal Wunder

Stufe 3: Klage vor dem Arbeitsgericht, wobei hier die Frage ist, ob das Zwischenzeugnis "nur so" angefordert wurde oder ob es um eine aktuelle Bewerbung geht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion