Einmalige Verfehlungen dürfen nicht Zeugnisbenotung beeinflussen!? (Allgemeines)
Stufe 1: um ein berichtigtes Zwischenzeugnis bitten, meist verbunden mit konkreten Vorschlägen
Stufe 2: Fachanwalt einschalten, wirkt manchmal Wunder
Stufe 3: Klage vor dem Arbeitsgericht, wobei hier die Frage ist, ob das Zwischenzeugnis "nur so" angefordert wurde oder ob es um eine aktuelle Bewerbung geht.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael