Einmalige Verfehlungen dürfen nicht Zeugnisbenotung beeinflussen!? (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 05.09.2023, 07:52 (vor 237 Tagen) @ Ralf Böttcher

Nun hatte ich gehört, dass einmalige Verfehlung(en) nicht die Benotung im Zeugnis negativ beeinflussen dürfen.
Leider finde ich da nichts.
Nach welchen Rechtsgrundlagen, evtl. Urteilen und Kommentaren vielleicht, ergibt sich das bitte?

Hallo,

ja da hat man was gehört...

Ich halte diese Ansicht bei Kleinigkeiten für vermutlich angemessen, Dinge von Bedeutung können damit nicht gemeint sein.

Wer seinem Vorgesetzten nur einmal aufs Maul gehauen hat der darf nicht sagen: einmal ist keinmal.

Wie bedeutsam eine Sache ist entscheidet aber erstmal der Vorgesetzte und wenn es sich im endgültigen Zeugnis auswirkt vielleicht ein Arbeitsgericht, wobei man auch gegen ein Zwischenzeugnis vorgehen kann.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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