Einmalige Verfehlungen dürfen nicht Zeugnisbenotung beeinflussen!? (Allgemeines)

Ralf Böttcher, Tuesday, 05.09.2023, 07:56 (vor 237 Tagen) @ garda

Hallo,

ja, verstehe mit aufs Maul, aber so war das wirklich nicht. :-(

Wie geht man denn am besten gegen ein Zwischenzeugnis vor? Wohl mit Anwalt?! Das will ich aber gar nicht.

Eine eigene Stellungnahme und Vorlage eines selbst geschriebenen Zwischenzeugnis?

In der PA gibts keine Einträge, worauf sich das Zwischenzeugnis stützt.

Grüße


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