Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)

Remhagen, NRW, Thursday, 28.09.2023, 17:48 (vor 214 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ein schwb. Kollegen geht ab den 01.01.2024 in den Ruhestand (Vollrente). Das Dienstverhältnis endet daher am 31.12.2023.
Es gild hier der AVR Anlage 2 des Deutschen Caritasverbandes.

Nun stellt sich die Frage, ob hier das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung die Ende November gezahlt wird) zurück- zu -zahlen ist. Unsere MAV konte diese Frage nicht beantwortetn. :-)

Bei der Suche hier und im Netz konnte ich keine eindeutige Antwort finden.

Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)


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