Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)
Habe gefunden: MA die vor dem 31.03. in den Ruhestand gehen (also Rentner ab 01.01.23), und einen Auflösungsvertrag schließen, brauchen das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen.
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MfG
Remhagen
(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)