Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)

Remhagen, NRW, Saturday, 30.09.2023, 06:32 (vor 406 Tagen) @ Cebulon

Habe gefunden: MA die vor dem 31.03. in den Ruhestand gehen (also Rentner ab 01.01.23), und einen Auflösungsvertrag schließen, brauchen das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen.

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)


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