Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.09.2023, 09:50 (vor 213 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

hier müssen die Beteiligten selbst in den einschlägigen Tarifvertrag schauen.

Die von Cebulon beschriebenen Halteklauseln gibt es zwar, allerdings haben auch viele Tarifverträge Ausnahmen bei Renteneintritt.

Ggfs. kann man/frau auch die vertragsschließende Gewerkschaft anfragen, wenn man/frau denn auch Mitglied ist.

Und ja, eine MAV sollte die einschlägigen tariflichen Regelungen kennen. Es ist auch kein Nachteil, wenn auch die SBV grundlegende arbeitsrechtliche und tarifliche Kenntnisse hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


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