Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 28.09.2023, 19:16 (vor 214 Tagen) @ Remhagen

ein schwb. Kollegen geht ab den 01.01.2024 in den Ruhestand (Vollrente). Das Dienstverhältnis endet daher am 31.12.2023. Es gilt hier AVR Anlage 2 des Deutschen Caritasverbandes.

Hallo,

wenn er auf eigenen Antrag vor dem 01.04.2024 in den Ruhestand tritt, so dürfte er wohl zurückzahlen müssen (ohne Gewähr für AVR!)

Unsere MAV konnte diese Frage nicht beantworten.

Um solche Rechtsfragen hat sich aber eigentlich die MAV zu kümmern, nicht die SBV. Hat diese MAV denn keinen Kommentar?

Gruß,
Cebulon


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