Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 29.09.2023, 16:38 (vor 213 Tagen) @ Remhagen

Kurze Ergänzung,

siehe zum „Renteneintritt“ vom Rechtsanwalt:
„Bei den Ausschlüssen (Absatz b) geht es im Wesentlichen um Schwangeschaft oder Renteneintritt oder drohenden Personalabbau.“ Betrifft allerdings die AVR-Anlage 1.

Gruß,
Cebulon


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