Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Ruhestand (Allgemeines)
Kurze Ergänzung,
siehe zum „Renteneintritt“ vom Rechtsanwalt:
„Bei den Ausschlüssen (Absatz b) geht es im Wesentlichen um Schwangeschaft oder Renteneintritt oder drohenden Personalabbau.“ Betrifft allerdings die AVR-Anlage 1.
Gruß,
Cebulon