SGB IX oder DV (Allgemeines)

Karin73, Schleswig-Holstein, Wednesday, 24.01.2024, 09:54 (vor 94 Tagen)

Moin zusammen
Wir haben in der Dienststelle eine DV zum Homeoffice mit der Möglichkeit 40 % von zu Hause arbeiten.
Eine Schwerbehinderte Kollegin nutzt die Möglichkeit des Homeoffice und möchte jetzt aufgrund einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustand das Homeoffice vorübergehend ausweiten auf 100%.
Ein ärztliches Attest welches das befürwortet liegt vor.
Seitens der Dienststelle wurde im Gespräch mitgeteilt das wäre aufgrund der DV nicht möglich.
Nun meine Frage dazu.Greift da nicht §164 Abs.4 ?
Könnte am die Ausweitung des Homeoffice als BEM Maßnahme laufen lassen?
Wäre das Mitbestimmungspflichtig vom Personalrat?

Viele Grüße Karin


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