SGB IX oder DV (Allgemeines)
Hallo,
eine DV (Dienstvereinbarung) kann nicht das Gesetz brechen bzw. gesetzliche Ansprüche reduzieren- in diesem Fall § 164 Abs. 4 SGB IX.
Aus meiner Sicht ist das glasklar ein Fall für ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX. Die SBV sollte den Dienstherrn schriftlich auffordern, seiner gesetzlichen Pflicht zur Einleitung eines Präventionsverfahrens nachzukommen.
Ob und wie weit dies die Mitbestimmung/Mitwirkung des PR betrifft, kommt auf das anzuwendende Personalvertretungsrecht an.
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&Tschüß
Wolfgang