SGB IX oder DV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.01.2024, 11:06 (vor 94 Tagen) @ Karin73

Hallo,

eine DV (Dienstvereinbarung) kann nicht das Gesetz brechen bzw. gesetzliche Ansprüche reduzieren- in diesem Fall § 164 Abs. 4 SGB IX.

Aus meiner Sicht ist das glasklar ein Fall für ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX. Die SBV sollte den Dienstherrn schriftlich auffordern, seiner gesetzlichen Pflicht zur Einleitung eines Präventionsverfahrens nachzukommen.

Ob und wie weit dies die Mitbestimmung/Mitwirkung des PR betrifft, kommt auf das anzuwendende Personalvertretungsrecht an.

--
&Tschüß

Wolfgang


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