SGB IX oder DV (Allgemeines)

pudicam, Berlin, Monday, 29.01.2024, 23:19 (vor 88 Tagen) @ Hendrik1

Guten Tag,
der Hinweis bzgl. des ärztlichen Attestes kann auch nach hinten losgehen, wenn die Arbeitsorganisation kein 100%iges Homeoffice zuläßt. Dann könnte der Arbeitgeber sagen, daß er die Arbeitsleistung der Kollegin in der Dienststelle nicht mehr annehmen kann, da sich ansonsten ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Ein BEM wäre ein sicherer Weg Homeoffice zu erwirken.

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Mit freundlichen Grüßen
pudicam


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