SGB IX oder DV (Allgemeines)
Moin Moin Karin,
ich würde die Kollegin - falls noch nicht geschehen - mit dem ärztlichen Attest zum Betriebsarzt schicken. Wenn dieser bestätigt, dass das Homeoffice für 100% erforderlich ist, muss der Arbeitgeber dieses auch umsetzen, wenn es von der Tätigkeit her möglich ist.
Das SGB IX ist ein höherrangiges Rechtsgut als eine DV. Nach § 174,4 SGB IX hat sie ein Recht auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation, diese kannst auch Du als SBV beim Arbeitgeber einfordern und den BR mit ins Boot holen.
Liebe Grüße
Hendrik