unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlages (Wahlen)

hajue, NRW, Wednesday, 20.09.2006, 12:30 (vor 6449 Tagen)

Wahl der Schwerbehindertenvertretung an Gymnasien in NRW
Ich habe z.Z folgendes Problem:

1)am 25.9.2006 liegt das Wahlauschreiben den Schulen vor.

2) die Abgabe der Wahlvorschläge endet am 16.10.2006 (letzter Tag)

3) ich werde meinen Wahlvorschlag am 26.9.2006 dem Vorsitzenden persönlich überreichen

4)Nun hat er (der Vorsitzende)mir mitgeteilt, dass der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Wahlvorschläge erst am 19.10.2006 entscheiden wird.

Meinen Hinweis, dass die Prüfung der Gültigkeit unverzüglich erfolgen muss, wurde von ihm mit der Begründung zurückgewiesen, dass die beiden weitern Mitglieder des Wahlvorstandes räumlich so weit voneinander entfernt wohnen, dass man nicht immer für einen Wahlvorschlag zusammen kommen kann. Daraufhin entgegnete ich, dass mir dann aber, wenn mein Wahlvorschlag von dem Wahlvorstand nicht anerkannt wird, keine Möglichkeit mehr bleibt, den Mangel zu beseitigen und ich von der Wahl ausgeschlossen bin.
Nun schlug er mir vor, vorab meinen Vorschlag zu prüfen. Die Zulassung durch den Wahlvorstand sei dann nur noch reine Formsache. Aber darauf möchte ich mich nicht einlassen, denn letztendlich entscheidet der Wahlvorstand und nicht nur der Vorsitzende. Was kann ich tun> Liege ich mit meiner Auffassung der Dinge richtig>
Gibt es ein Formblatt für "Schriftliche Eingangsbestätigung gegenüber Überbringer des Wahlvorschlages> Tausend Dank für die Hilfe
Grüße hajue


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