unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlages (Wahlen)

hajue, NRW, Wednesday, 20.09.2006, 13:06 (vor 6449 Tagen) @ hackenberger

Vielen dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen.
Was für ein zeitraum ist denn gemeint, wenn du schreibst "ohne schuldhafte Verzögerung>

Viele Grüße


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