unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlages (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 20.09.2006, 13:46 (vor 6449 Tagen) @ hajue

Hallo,
"ohne schuldhafte Verzögerung" ist ein Rechtsbegriff. Gemeint ist hiermit dass ggf. eintreffende/vorliegende Gründe für eine Verzögerung nicht im Einflussbereich dessen liegen der handeln müsste. Es bedeutet nicht, dass der WV sofort seine sonstige Arbeit einstellen muss um eine Sitzung einzuberufen. Er muss aber "schnellstmöglich" handeln. Es gibt hier keinen festen Stunden/Tage-Zeitraum. Notfalls stellt dann ein Gericht fest ob man ohne schuldhafte Verzögerung gehandelt hat.

Google doch einfach einmal nach diesem Begriff, dann bekommst Du einigen Hinweise dazu. ;-)


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