unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlages (Wahlen)

hajue, NRW, Saturday, 23.09.2006, 10:21 (vor 6447 Tagen) @ hackenberger

Ich bin gerade dabei, etwas Schriftliches aufzusetzen, und suche in der Informationsschrift des Integrationsamtes vergeblich einen rechtlichen Bezugshinweis darauf, dass der WV unverzüglich den Wahlvorschlag prüfen muss. Ansonsten ist das alles klar gegliedert: Ereignis - Rechtsgrundlage mit den entsprechenden Hinweisen - Frist. Aber hier fehlt der Hinweis. In der WO im Anhang habe ich auch nichts gefunden - oder bin ich einfach nur blind gewesen>
Allen ein schönes Wochenende und vielen Dank.


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